TRBS 2111 - TR Betriebssicherheit 2111

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Abschnitt 1 TRBS 2111 - Anwendungsbereich

(1) Nach der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" sind alle mechanisch bedingten Gefährdungen ("mechanische Gefährdungen") zu ermitteln, die beim Verwenden eines Arbeitsmittels auftreten können. Mechanische Gefährdungen im Sinne dieser TRBS sind:

Gefährdungen durchTypische Gefahrstellen oder Gefahrquellen
kontrolliert bewegte ungeschützte Teilez. B. Quetsch-, Scher-, Stoß-, Stich-, Schneid-, Fang- oder Einzugsstellen
AAA_153_1
unkontrolliert bewegte Teilez. B. Kippen, Pendeln, Rollen, Gleiten, Wegfliegen, Herabfallen, Medien, die herausgeschleudert werden
AAA_153_2
gefährliche Oberflächenz. B. Stoßstellen, Ecken, Kanten, Spitzen, Schneiden, raue Oberflächen,
scharfkantige Späne oder Splitter, tiefkalte oder heiße Oberflächen
Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknickenz. B. ungeeignete Zugänge oder Bedienplätze sowie zum Begehen ungeeignete Oberflächen von Arbeitsmitteln
Transport von Lasten,
das Verwenden mobiler Arbeitsmittel
z. B. An- oder Überfahren, Aufprallen, Umkippen, Quetschen

(2) Ergänzende Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel werden in einem separaten Teil dieser TRBS behandelt.

(3) Die Gefährdung von Personen durch Absturz zählt nicht zum Anwendungsbereich dieser TRBS (vgl. TRBS 2121).