TRGS 525 - TR Gefahrstoffe 525

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 TRGS 525 - Anwendungsbereich

(1) Diese TRGS legt fest und erläutert, welche Maßnahmen in Einrichtungen zur humanmedizinischen und veterinärmedizinischen Versorgung zum Schutz der Beschäftigten nach dem Stand der Technik zu treffen sind, wenn in diesen Bereichen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden. Hinweise zur Ermittlung des Standes der Technik sind in der TRGS 460 "Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik“ enthalten.

(2) Folgende Arbeitsverfahren und Arbeitsbereiche werden im Rahmen dieser TRGS nicht behandelt:

  1. 1.

    Sterilisation und Desinfektion mit Gasen. Hierfür gelten die TRGS 513 "Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd“, die TRGS 522 "Raumdesinfektionen mit Formaldehyd“ und die TRGS 523 "Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Gemischen“.

  2. 2.

    Reinigungsarbeiten, die für Einrichtungen zur human- und veterinärmedizinischen Versorgung nicht spezifisch sind.

  3. 3.

    Arbeiten in Laboratorien, die in der TRGS 526 "Laboratorien“ spezifiziert sind.