Abschnitt 1 TRBA 464 - Anwendungsbereich
Diese TRBA gilt für die Einstufung von Parasiten in Risikogruppen gemäß der Verordnung über. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biostoffen (Biostoffverordnung).
Diese TRBA gilt für die Einstufung von Parasiten in Risikogruppen gemäß der Verordnung über. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biostoffen (Biostoffverordnung).