ASR 29/1-4 - Arbeitsstätten-RL 29/1-4

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Arbeitsstätten-RichtliniePausenräume

Pausenräume (ASR 29/1-4)
Zu § 29 Abs. 1 bis 4 der Arbeitsstättenverordnung (1)

Vom 25. April 1977 (ArbSch 6/1977 S. 141)

Geändert durch die Bekanntmachung vom 1. August 1988 (BArbBl. 9/1988 S. 46)

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffe1
Bereitstellung von Pausenräumen2
Lage der Pausenräume3
Beschaffenheit4
Einrichtung5
Weitergehende Nutzung6

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.