AtSMV - Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen
(Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung - AtSMV)

Vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1766)

Zuletzt geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Anwendungsbereich1
Bestellung des kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten2
Pflichten des Betreibers3
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten4
Stellung des Sicherheitsbeauftragten5
Meldepflicht6
Inhalt der schriftlichen Meldung7
Elektronische Kommunikation7a
Meldeverfahren8
Ergänzende Pflichten des Meldepflichtigen9
Prüfung durch den Sicherheitsbeauftragten10
Ordnungswidrigkeiten11
Verhältnis zu anderen Vorschriften12
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von ElektrizitätAnlage 1
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes der Kernbrennstoffversorgung und -entsorgungAnlage 2
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen, die überwiegend Forschungszwecken dienenAnlage 3
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen in Stilllegung nach § 7 Absatz 3 des AtomgesetzesAnlage 4
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse bei Aufbewahrungen nach § 6 des AtomgesetzesAnlage 5