§ 145 SGB VII - Regelungen in der Dienstordnung
1Die Dienstordnung hat die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten und die Zuständigkeit für deren Festsetzung zu regeln. 2Weiter gehende Rechtsnachteile, als sie das Disziplinarrecht für Beamte zulässt, dürfen nicht vorgesehen werden.