Vorherige Seite Nächste Seite § 2304 BGB - Auslegungsregel Die Zuwendung des Pflichtteils ist im Zweifel nicht als Erbeinsetzung anzusehen. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
§ 2304 BGB - Auslegungsregel Die Zuwendung des Pflichtteils ist im Zweifel nicht als Erbeinsetzung anzusehen.