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§ 1 ArbSchG, Zielsetzung und Anwendungsbereich
...(2) 1 Dieses Gesetz gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten. 2 Es gilt nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)... -
§ 26 ArbSchG, Strafvorschriften
...Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)...
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Abschnitt 3.1, 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen 3.1 Grundsätzliche Gefährdungen und Maßnahmen
...Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 3 , 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 3 sowie Anhang Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), §§ 2 , 3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), §§ 3 , 10
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 3 , 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §§ 3 , 4 , 6 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1151 "Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel"... -
Abschnitt 2, 2 Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit: Was grundsätzlich gilt
...Dazu verpflichtet Sie das Arbeitsschutzgesetz. Doch es gibt weitere gute Gründe, warum Ihnen Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen wichtig sein sollten.
Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung... -
Abschnitt 3.6, 3.6 Rohrleitungsbauarbeiten
...Arbeitsschutzgesetz, § 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §§ 3 , 4 , 5 DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten", § 3 DGUV Regel 101-038 "Bauarbeiten" DGUV Regel 103-003 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen"
Arbeitsschutzgesetz, §§ 4 , 5 DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten", § 9 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.8 "Verkehrswege"... -
BaustellV - Baustellenverordnung
...Auf Grund des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 ( BGBl. I S. 1246 ) verordnet die Bundesregierung:
Arbeitsschutzgesetz... -
Anhang, Regelungen für die Verwendung von Getränkeschankanlagen
...Einschlägige Regelwerke und Informationen sind: Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung Betriebssicherheitsverordnung
Technische Regeln zu Arbeitsschutzverordnungen: www.baua.de Arbeitsschutzgesetz und -verordnungen: www.gesetze-im-internet.de... -
Abschnitt 3.3, 3.3 Betrieb
...Siehe § 12 Arbeitsschutzgesetz , § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und Abschnitt 7.2 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" .
Gemäß einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten oder zu veranlassen.... -
Abschnitt 2.1, 2 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit durch die Arbeitsschutzorganisation 2.1 Maßnahmen und Einrichtungen zur Errichtung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
...Unternehmerinnen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen nach § 2 Absatz 1, entsprechend § 8 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz zusammenzuarbeiten.
Siehe § 8 des Arbeitsschutzgesetzes Siehe § 6 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" Siehe § 3 und § 5 der Baustellenverordnung... -
Abschnitt 2.3, 2.3 Leitung, Aufsicht, Unterweisung
...§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 13 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" 2.3.2 Die Errichtung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) muss von einer weisungsbefugten und fachkundigen Person beaufsichtigt werden. Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer wählt in Abhängigkeit von Art und Umfang der Errichtung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) eine fachkundige Person mit entsprechender Qualifikation als Aufsichtführenden für diese Arbeiten aus, beauftragt sie mit der Beaufsichtigung der Arbeiten und weist sie in die Gefährdungsbeurteilung und die Montageanweisung ein. Fachkundige Personen als Aufsichtführende sind z. B. Personen, die an dem Seminar "Qualifizierung von Personen für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen sowie Randsicherungen" nach dem DGUV Grundsatz 301-004 erfolgreich teilgenommen haben oder vergleichbare Fachkenntnisse vorweisen. Siehe § 2 Abs. 5 Betriebssicherheitsverordnung und § 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" Vergleichbare Fachkenntnisse sind z. B. dann gegeben, wenn Grundkenntnisse über gesetzliche Regelungen und Arbeitsschutzbestimmungen der Unfallversicherungsträger, z. B. Arbeitsschutzrecht, Baurecht, Technische Regeln, Unfallverhütungsvorschriften ausreichende praktische Berufserfahrung bei der Errichtung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen), Kenntnisse über Schutznetze (Sicherheitsnetze) sowie deren Zusammenwirken mit dem Bauwerk (Konstruktion), Kenntnisse über mögliche Gefährdungen und deren Beseitigung (mögliche Gefährdungen können z. B. Absturz, herabfallende Gegenstände, Heben, Tragen und Transport von Lasten, gefährliche Arbeitsstoffe sein) vorliegen. 2.3.3 Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer informiert und unterweist ihre bzw. seine Beschäftigten über die Gefährdungen bei der Errichtung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen). Das gilt gleichermaßen für den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Dazu gehören z. B.: Erläuterung des Plans für den Auf-, Um- oder Abbau des betreffenden Schutznetzes (Sicherheitsnetzes). Anweisungen zum sicheren Auf-, Um- oder Abbau des betreffenden Schutznetzes (Sicherheitsnetzes) einschließlich Materialtransport. Benennung vorbeugender Maßnahmen gegen die Gefahr des Absturzes von Personen und des Herabfallens von Gegenständen. Erläuterung des festgelegten Rettungskonzeptes einschließlich der erforderlichen Geräte und Ausrüstungen. Angaben über Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit des betreffenden Schutznetzes (Sicherheitsnetzes) und der betroffenen Personen beeinträchtigt sein könnte. Hinweise zu zulässigen Belastungen unter Berücksichtigung von Verkehr (Baubetrieb) und Materiallagerung. Siehe § 12 Arbeitsschutzgesetz...