Abschnitt 32.4 - 32.4 Herstellen von elektrischen Zündmitteln
Das mechanische Verbinden der Sprengkapsel mit dem elektrischen Teil und die elektrische Prüfung müssen "unter Sicherheit" erfolgen.
Das mechanische Verbinden kann z. B. durch Anwürgen, Bördeln, Rändeln erfolgen.