Abschnitt 22 - Zu § 13 Abs. 4:
Ein codierbares Zustimmungssystem ist z.B. ein Tastensystem, bei dem nur eine vorher eingegebene Kombination das Öffnen der gesicherten Wechselkasse ermöglicht.
Zusätzlich kann das Zustimmungssystem mit der Auslösung eines stillen Alarms kombiniert sein.