DGUV Information 201-011 - Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Gerüstbauarten

Fassadengerüste, z. B. nach DIN EN 12810, sind Gerüste mit längenorientierten Gerüstlagen, die als Standgerüste unmittelbar auf dem Untergrund stehen und in der Regel außen oder innen an Fassaden aufgestellt werden.

Raumgerüste, z. B. nach DIN 4420-3, sind Gerüste mit flächenorientierten Gerüstlagen, die als Standgerüste unmittelbar auf dem Untergrund stehen.

Hängegerüste, z. B. nach DIN 4420-3, sind Gerüste mit längen- oder flächenorientierten Gerüstlagen, die an Bauteilen oder Konstruktionen aufgehängt sind.

Fahrbare Gerüste, z. B. nach DIN 4420-3, sind Arbeitsgerüste mit längen- oder flächenorientierten Gerüstlagen, die aus Stahlrohren, Kupplungen, Systembauteilen und Fahrrollen bestehen und verfahren werden können.

Fang- und Dachfanggerüste nach DIN 4420-1 sind Schutzgerüste, die Personen auffangen und gegen den tieferen Absturz sichern.

Montagegerüste sind einlagige Arbeitsgerüste, z. B. im Aufzugsschacht oder in einer Treppenöffnung, die wandseitig befestigt oder aufgelagert werden.

Für Ofenkammergerüste siehe DGUV Information 201-055 "Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau".