DGUV Information 215-211 - Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Gibt es Alternativen durch die künstliche Beleuchtung?

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Ausführliche Informationen zur "inneren Uhr" des Menschen und den positiven und negativen Folgen einer ungeeigneten Beleuchtung enthält die DGUV Information 215-220 "Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen".

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Mit modernen Beleuchtungsanlagen kann der Tageslichtverlauf durch künstliche Beleuchtung annähernd nachgebildet werden. Solche Anwendungen können an Arbeitsplätzen, die andernfalls gar nicht oder nur unzureichend mit Tageslicht versorgt werden können, das Fehlen von Tageslicht teilweise kompensieren.

Diese Beleuchtungskonzepte ermöglichen es, die Beleuchtungsstärke, das Lichtspektrum (Lichtfarbe) und die Lichtverteilung im Raum über den gesamten Tag anzupassen. Dabei werden die sogenannten nichtvisuellen Wirkungen von Licht und deren Einflüsse auf die innere Uhr des Menschen berücksichtigt.

Nach heutigem Kenntnisstand ist diese Beleuchtungsform kein gleichwertiger Ersatz für Tageslicht. Sie hilft aber dabei, negative Auswirkungen von unzureichendem Tageslicht bzw. ungeeigneter Beleuchtung auf die Gesundheit zu mindern. Dabei sollte nicht auf die Kombination mit einer sinnvollen Pausengestaltung mit viel Tageslicht möglichst im Freien verzichtet werden.