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Abschnitt 1.3 - Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und gegebenenfalls weitere Beauftragte bestellen

Bemerkung des Betriebes:
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt gemäß Unfallverhütungsvorschrift schriftlich bestellen oder externe Dienste vertraglich verpflichten.
Wenn Sie einen kleineren Betrieb führen: Mit dem Unfallversicherungsträger abstimmen, ob zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung auch ein alternatives Betreuungsmodell angewendet werden kann.
Sich regelmäßig von der Umsetzung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung überzeugen.
Bei mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen und einen Arbeitsschutzausschuss bilden.
Prüfen, ob weitere Beauftragte im Arbeitsschutz benannt werden müssen (z.B. Strahlenschutzbeauftragter, Laserschutzbeauftragter).