Abschnitt 1.3 - Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und gegebenenfalls weitere Beauftragte bestellen
Bemerkung des Betriebes: | ||
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• | Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt gemäß Unfallverhütungsvorschrift schriftlich bestellen oder externe Dienste vertraglich verpflichten. Wenn Sie einen kleineren Betrieb führen: Mit dem Unfallversicherungsträger abstimmen, ob zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung auch ein alternatives Betreuungsmodell angewendet werden kann. | |
• | Sich regelmäßig von der Umsetzung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung überzeugen. | |
• | Bei mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen und einen Arbeitsschutzausschuss bilden. | |
• | Prüfen, ob weitere Beauftragte im Arbeitsschutz benannt werden müssen (z.B. Strahlenschutzbeauftragter, Laserschutzbeauftragter). |