Abschnitt 4 TRB 402 - Übergangsvorschriften (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Die sicherheitstechnischen Anforderungen des Abschnittes 3.2.4 sind auch für bestehende Druckbehälter anzuwenden.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Die sicherheitstechnischen Anforderungen des Abschnittes 3.2.4 sind auch für bestehende Druckbehälter anzuwenden.