Abschnitt 4.4 - 4.4 Reinigungsanlagen
4.4.1
Zwei Beispiele für Reinigungsanlagen sind in Abbildungen 6 und 7 dargestellt.
Reinigungsanlagen müssen entsprechend den Angaben des Herstellers aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden.
Abb. 6
Reinigungsanlage für die automatische und manuelle Reinigung von Werkstücken
Abb. 7
Reinigungsanlage (Durchlaufanlage) für die automatische Reinigung von Werkstücken
4.4.2
Wenn eine Absaugung an der Reinigungsanlage vorhanden ist, muss sie im Betrieb aktiviert
sein. Der von dem Hersteller geforderte Mindest-Abluftvolumenstrom ist sicherzustellen.
4.4.3
Reinigungsanlagen, die aufgrund des Fassungsvermögens von mehr als 10 l Reinigungsflüssigkeit als Reinigungsanlagen gelten, im Übrigen aber die Merkmale von Reinigungsgefäßen aufweisen, müssen bei Verwendung von entzündbaren Reinigungsflüssigkeiten zusätzlich entsprechend den Anforderungen von Abschnitt 3.2.2 betrieben werden.
Das gilt z. B. für Tauchbehälter mit entzündbaren Reinigungsflüssigkeiten (Lösemitteln) oder alkalische Bäder für die elektrolytische Entfettung und andere Einrichtungen, für die eine geschlossene Bauart nicht vorgeschrieben ist.