TRGL 151 - TR Gashochdruckleitungen 151

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Abschnitt 12 TRGL 151 - Verlegen (1)

Zum Absenken von Einzelrohren und Rohrleitungssträngen sind Hebezeuge zu verwenden, die ein stoßfreies und gleichmäßiges Senken der Rohre ohne schädigende Durchbiegung gewährleisten. Hierbei sind zur Schonung des Außenschutzes geeignete Hilfsmittel (z.B. Gurte oder Rollen) zu verwenden. Beim Verlegen der Gashochdruckleitung und beim Verfüllen des Rohrgrabens ist darauf zu achten, daß durch Temperaturunterschiede bedingte Spannungen in der Leitung möglichst gering gehalten werden. Wenn sich Wasser im Rohrgraben befindet, ist ein Verlegen der Leitung nur zulässig, wenn die gleichmäßige Auflage der Leitung sichergestellt ist.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)