Abschnitt 3 - 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen
Die Präventionsmaßnahmen, die in diesem Kapitel beschrieben werden, sind der jeweiligen zuständigen Unternehmerin beziehungsweise dem jeweiligen zuständigen Unternehmer mit einem Symbol zugeordnet:
Schulsachkostenträger (äußerer Schulbereich)
Schulhoheitsträger (innerer Schulbereich)
Bei Maßnahmen, die von beiden Trägern umgesetzt werden müssen, sollen oder sollten, ist der oder die prioritär Verantwortliche zuerst genannt.
Das Symbol weist auf gute Praxisbeispiele und Praxistipps,
das Ausrufezeichen auf wichtige Maßnahmen hin.
Die Themen (Tätigkeiten und Arbeitsplätze) sowie die aufgeführten Gefährdungen und beschriebenen Maßnahmen sind nicht vollzählig. Die Branchenregel
beleuchtet vornehmlich die Tätigkeiten und die Arbeitsplätze einer Branche, die aus fachlicher Sicht bedeutsam für die Sicherheit und Gesundheit der Branchenmitglieder sind,
nennt in erster Linie die Gefährdungen beziehungsweise Gefährdungsfaktoren, die bei diesen Tätigkeiten und Arbeitsplätzen zu nennenswerten Beeinträchtigungen von Sicherheit und Gesundheit führen können und
beschreibt insbesondere die Maßnahmen, die hinsichtlich der beschriebenen Gefährdungen eine hohe präventive Wirksamkeit haben.
Die beschriebenen Maßnahmen besitzen zudem eine unterschiedliche Verbindlichkeit:
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Bei den nachfolgenden Ausführungen ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass bei der Umsetzung eines Teils der beschriebenen Maßnahmen, insbesondere bei solchen, die dem inneren Schuleberich zuzuordnen sind, landesspezifische Schulvorschriften zu beachten sind.