TRD 411 Anlage 1 - TR Dampfkessel 411 Anlage 1

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4 TRD 411 Anlage 1 - Ölschlammtanks (1)

4.1 Für die Lagerung sind ausreichend groß bemessene Ölschlammtanks vorzusehen (2).

Bei der Bestimmung der Tankgröße sind insbesondere zu berücksichtigen:

(1) Maschinenleistung
(2) Verbrennungsmöglichkeiten
(3) Gesamtinhalt aller Brennstofftanks


4.2 Ölschlammtanks müssen geeignete Einrichtungen zur Entwässerung haben.

4.3 Ölschlammtanks auf Seeschiffen unterliegen nicht den Bestimmungen der TRD.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Auslegung gemäß Anforderungen "Meeresumwelt-Schutzmaßnahmen" der See-BG. Zu beziehen bei der See-Berufsgenossenschaft, Reimerstwiete 2. 2000 Hamburg 11