DGUV Information 208-055 - Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 9.2 - 9.2 Betriebliche Organisation

Unterweisung

Die Benutzung des Lastenrades ist mit spezifischen Gefährdungen verbunden. Beschäftigte sind vor der ersten Verwendung anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer verständlichen Form und Sprache theoretisch und praktisch zu unterweisen.

Insbesondere aufgrund konstruktionsbedingter Besonderheiten von Lastenrädern sowie der Lage, Verteilung und Sicherung der Last ist neben einer theoretischen Einweisung eine praktische Unterweisung mit Fahrübungen für einen sicheren Betrieb unabdingbar. Auf das gegenüber dem gewohnten Zweirad abweichende Fahrverhalten muss sich die Radfahrerin bzw. der Radfahrer durch Fahrübungen einstellen. Das betrifft z. B. Lenkeinschlag, Kurvenradius, Bremsweg und Schräglage bei Kurvenfahrt.

Betriebsanweisung

Vor der ersten Verwendung des Lastenrades ist den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung zu stellen. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Unternehmer auch eine mitgelieferte Gebrauchs- oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen.

Regelungen

Folgende Sachverhalte und Situationen sollten geregelt und den Beschäftigten bekannt sein.

  • Verhalten beim Auftreten von Mängeln

  • Verhalten bei Pannen

  • Verhalten bei Unfällen bzw. Notfällen

  • Bereitstellung und Benutzung von Schutzkleidung