DGUV Information 212-004 - Rettungswesten und Schwimmhilfen

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Abschnitt 3.11 - 3.11 Beeinträchtigung beim Arbeiten

PSA soll eine Person vor bestimmte Gefahren schützen. Dabei ist es manchmal nicht möglich, Beeinträchtigungen aufgrund der PSA beim Arbeiten vollkommen zu vermeiden. Trotzdem sollten diese, durch die Wahl einer geeigneten PSA, auf ein Minimum gehalten werden. Auch beim Verwenden von PSA gegen Ertrinken kann es zu Beeinträchtigungen kommen.

Eine Rettungsweste muss in allen Bereichen getragen werden, in denen ein Sturz ins Wasser möglich ist. Daher darf sie die Bewegungsfreiheit einer Person nicht zu sehr einschränken.

Rettungswesten mit aufblasbaren Auftriebskörper haben im nicht ausgelösten Zustand ein deutlich geringeres Volumen als Rettungswesten mit Auftriebskörpern aus Feststoffen. Bei Tätigkeiten, die ein hohes Maß an Bewegungsfreiheiten benötigen, ist daher die Verwendung von Feststoff-Rettungswesten nicht sinnvoll.