DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.38 - 3.38 Brennen und Schweißen

Im Schiffbau werden alle gängigen thermischen Trenn- und Fügeverfahren angewendet. Art und Dicke des Werkstoffs, die geforderte Schweißnahtgüte sowie Poduktivitätsbetrachtungen sind hierbei maßgeblich für die Auswahl des angewandten Verfahrens. Zunehmend beeinflussen aber auch Arbeitsschutzaspekte diese Fertigungsmethoden; so gewinnen die Minimierung von Schadstoffemmissionen und UV-Strahlung sowie die Absaugung von Schweißrauchen immer mehr an Bedeutung.

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Abb. 77 E-Schweißer

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • PSA Benutzungsverordnung (PSA-BV)

  • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 407 "Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung"

  • Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) "Inkohärente Optische Strahlung"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 528 "Schweißtechnische Arbeiten

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 205-002 "Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten"

  • DGUV Information 209-010 " Lichtbogenschweißen"

  • DGUV Information 209-011 " Gasschweißen"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Abhängig vom angewendeten Verfahren ist mit nachfolgend aufgeführten Gefährdungen beim thermischen Schweißen und Trennen zu rechnen:

  • Körperdurchströmung bei Lichtbogenanwendungen mit direkten Folgen vom leichten elektrischen Schlag bis zum Tod sowie Sekundärunfälle durch Schreck- oder Abwehrreaktionen, zum Beispiel Sturz von der Leiter

  • UV-Strahlung und Verblitzen der Augen durch offene Lichtbögen. Neben akuten Verletzungen, wie Hautverbrennungen und Augenreizungen, besteht langfristig das Risiko der Schädigung von bestrahlten Hautzellen an unbedeckten Hautpartien.

  • Schlackespritzer, Brennerflammen und heiße Bauteile können zu Hautverbrennungen führen.

  • Brände und Verpuffungen durch Flammenrückschlag oder undichte Schläuche bei Autogenverfahren ebenso wie brennbare oder explosionsgefährliche Stoffe in der Umgebung

  • Schutzgase und offene Brennerflammen können Sauerstoffmangel in der Atemluft verursachen.

  • Schweißrauche und nitrose Gase können beim Einatmen akute Vergiftungen und langfristige Erkrankungen auslösen.

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

Die konstruktive Berücksichtigung emissionsarmer Schweiß- und Brennverfahren sowie Zusatzwerkstoffe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Atemluftqualität in Ihren Fertigungsbereichen. Ebenso lässt sich die UV-Strahlungsbelastung des Schweißpersonals durch

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Abb. 78 Funkenflug bei Schweißarbeiten

UP-Verfahren oder abgeschirmte Lichtbögen an automatisierten Brenn- und Schweißanlagen signifikant reduzieren.

Stellen Sie Ihren Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung. Aufgrund der besonderen Bedingungen im Schiffbau müssen Schweißstromquellen für den Einsatz unter erhöhter elektrischer Gefährdung geeignet sein. Sie müssen das Symbol ccc_3649_110.jpg oder die bisherigen Symbole bei Wechselstromquellen ccc_3649_111.jpg und bei Gleichstromquellen ccc_3649_112.jpg tragen.

Grundsätzlich müssen diese Schweißstromquellen außerhalb des Bereichs erhöhter elektrischer Gefährdung angeordnet werden. Wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, ist eine sichere geschützte Kabelführung für die Zuleitung der Schweißstromquelle durch zusätzlichen mechanischen Schutz und Absicherung der Zuleitung durch eine RCD zu gewährleisten. Stellen sie ihren Beschäftigten überdies elektrisch isolierende Unterlagen zur Verfügung.

Legen Sie geeignete Prüfintervalle für Ihre Schweiß- und Brenngeräte fest und lassen Sie diese durch befähigte Personen prüfen.

Um Haut- und Augenschäden zu vermeiden, muss der ganze Körper vor Strahlungseinwirkungen geschützt sein. Die Schweißfachkraft benötigt einen Gesichtsschutz. Ein Schutzhelm für das Schweißen ist einem Schutzschild vorzuziehen, damit auch die Schläfen ausreichend abgedeckt werden. An diesem Schutzhelm sollten auch Abdeckungen für die Schädeldecke, den Nacken und den Hals befestigt sein. Alle Hautpartien, die nicht von der Schutzkleidung bedeckt sind, müssen zum Beispiel bei Bedarf durch die Schutzhaube und die Verwendung einer speziell für dass Schweißen angefertigten UV-Hautschutzcreme geschützt werden. So sind die Personen an den Schweißarbeitsplätzen nicht nur gegen die Strahlung von benachbarten Arbeitsplätzen geschützt, sondern auch gegen Strahlung, die von den Wänden oder den Werkstücken, besonders bei der Verarbeitung von Edelstählen und Aluminium, reflektiert wird.

Die richtige Schutzstufe der Augenschutzfilter muss in Abhängigkeit vom Schweißverfahren und von der Stromstärke gewählt werden. Die Schutzausrüstung ist auch für die helfende Person beim Schweißen notwendig, da sie, z. B. beim Fixieren von Bauteilen, belastet sein kann. Muss die helfende Person nicht direkt in den Lichtbogen sehen, kann sie einen Augenschutz mit geringerer Schutzstufe tragen. Lassen Sie Schweißbereiche zum Schutz Dritter möglichst durch Schutzwände oder Blendschutz abschirmen und berücksichtigen Sie auch hier mögliche Reflexion.

ArbeitsverfahrenDurch Funkenflug gefährdete Bereiche
Horizontale Rechweite1)Vertikale Reichweite
nach obennach unten
Löten mit der Flammebis zu 2 mbis zu 2 mbis zu 10 m
Schweißen (manuelles Gas- und Lichtbogenschweißen)bis zu 7,5 mbis zu 4 mbis zu 20 m
Thermisches Trennenbis zu 10 mbis zu 4 mbis zu 20 m

Tab. 3:
Durch Funkenflug gefährdete Bereiche

Die Absaugung von Schadstoffen muss nahe an der Entstehungsstelle erfolgen. Hierbei sind willensunabhängige Methoden, wie die brennerintegrierte Absaugung, gegenüber einem manuell nachzuführenden Erfassungselement möglichst zu bevorzugen. Die Zufuhr ausreichender Frischluft im Schweißbereich muss sichergestellt werden.

Die für die Brenn- und Schweißarbeiten verantwortliche Person muss sich vor Aufnahme der Arbeiten davon überzeugen, dass unnötige Brandlasten aus dem Gefahrenbereich entfernt werden. Hierbei sind auch angrenzende und tieferliegende Bereiche zu berücksichtigen.

Veranlassen Sie in brandgefährdeten Bereichen ein geeignetes Freigabeverfahren, stellen Sie ausreichende Löschmittel zur Verfügung und teilen Sie Brandwachen ein. Hinweise dazu, welche weiteren Brandschutzmaßnahmen notwendig sein können, finden Sie im Anhang im Heißarbeitserlaubnisschein bei Brand- und Explosionsgefahr, mit dem Sie die Einbindung aller am Freigabeprozess Verantwortlichen sicherstellen können.

Befähigen Sie Ihr Schweißpersonal durch regelmäßige Unterweisungen dazu, verhaltensabhängige Gefährdungen und technische Mängel zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu treffen.

Beachten Sie bei der Auswahl und Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und Hautschutzmitteln die besonderen Gefährdungen bei Brenn- und Schweißarbeiten.

ccc_3649_30.jpgTipp: Im Schiffbau haben sich selbstverdunkelnde Schweißhelme mit Gebläseunterstützung oder Fremdbelüftung bewährt, da diese das Schweißpersonal auch unter schwierigen Bedingungen optimal schützen und Belastungen minimieren. Bei Verwendung dieser spezialisierten PSA ist der Schutz anderer Beschäftigter in den Schweißbereichen allerdings besonders zu beachten.

ccc_3649_30.jpgTipp: Verschwitzte Arbeitskleidung erhöht die elektrische Gefährdung; ermöglichen Sie Ihrem Schweißpersonal daher bei Bedarf auch einen mehrmaligen Schutzkleidungswechsel pro Schicht.

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Reichweite bei üblicher Arbeitshöhe von ca. 2 bis 3 m