TRD 413 - TR Dampfkessel 413

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Anhang 1 TRD 413 - Anhang

Erläuterungen zur TRD 413 (1)

1 Anforderungen nach Abschnitt 9.3.2 (3) beim Ausfall der Verbrennungsluft

Die Anforderungen beim Ausfall der Verbrennungsluft gelten als erfüllt, wenn das Verbrennungsluftgebläse wie folgt überwacht wird:

Abfrage des Leistungsschalters und eines der nachfolgenden Kriterien:

  1. 1.

    Drehzahl des Verbrennungsluftgebläses,

  2. 2.

    Druck hinter dem Gebläse,

  3. 3.

    Differenzdruck am Gebläse,

  4. 4.

    Verbrennungsluftstrom, z.B. über ein Windfahnenrelais,

  5. 5.

    Leistungsaufnahme des Gebläsemotors.

Auf eine Abfrage des Leistungsschalters kann verzichtet werden, wenn eines der Kriterien nach (1) bis (5) fehlersicher nach DIN VDE 0116 oder wenn zwei unterschiedliche Kriterien nach (1) bis (5) verarbeitet werden.

2 Anforderungen nach Abschnitt 9.3.2 (6) bei nicht hinreichend freiem Abgasweg oder bei Ausfall des Saugzuggebläses

Die Anforderungen für den Rauchgasweg sind erfüllt, wenn die Überwachung der Klappenstellung fehlersicher nach DIN VDE 0116 ausgeführt ist oder beim Anfahren der Brenner die Stellung der Klappen abgefragt wird und eine fehlersichere Feuerraumdrucküberwachung nach DIN VDE 0116 ausgeführt ist.

Die Überwachung des Ausfalls des Saugzuggebläses ist gewährleistet, wenn der Leistungsschalter und eines der nachfolgenden Kriterien abgefragt werden:

  1. 1.

    Drehzahl des Saugzuggebläses,

  2. 2.

    Druck vor dem Gebläse,

  3. 3.

    Differenzdruck am Gebläse,

  4. 4.

    Feuerraumdruck,

  5. 5.

    Leistungsaufnahme des Gebläsemotors.

Auf eine Abfrage des Leistungsschalters kann verzichtet werden, wenn eines der Kriterien nach (1) bis (5) fehlersicher nach DIN VDE 0116 oder wenn zwei unterschiedliche Kriterien nach (1) bis (5) verarbeitet werden.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)