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Anhang 3 - Verhalten nach einem Überfall

  1. 1.

    Nach einem Überfall sollten alle Betroffenen und Zeugen Ruhe bewahren.

    Nur umsichtiges Handeln ermöglicht eine umfassende und schnelle Fahndung nach den Tätern.

    Handeln Sie in dieser Reihenfolge:

    • Erste Hilfe-Leistung für etwaige Verletzte.

    • Polizei alarmieren oder alarmieren lassen.

    • Geben Sie der Polizei den Ort des Überfalls, die Fluchtrichtung und eine kurze Beschreibung der Täter.

    • Werden Sie bitte nicht ungeduldig, denn während des Telefongespräches werden bereits die Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.

    • Veranlassen Sie Zeugen, das Eintreffen der Polizei abzuwarten oder notieren Sie sich deren Namen und Anschrift.

    • Machen Sie sich vor dem Eintreffen der Polizei Notizen, damit Sie nichts vergessen oder verwechseln.

  2. 2.

    Nach einem Überfall sofort den Vorgesetzten unterrichten und den Geschäftsbetrieb einstellen.

  3. 3.

    Nichts berühren oder verändern, auch die kleinste Spur kann helfen Täter zu überführen.

  4. 4.

    Geben Sie keine Auskünfte oder Fotoerlaubnis an die Presse. Vorschnell gegebene Informationen erhöhen Ihr Sicherheitsrisiko und erschweren die Fahndung.

Siehe auch Merkblatt (MB 30/3) "Sicherer Umgang mit der Tageseinnahme".