Abschnitt 15.2 - 15.2 Rundschlingen
Rundschlingen sind betriebssicher, wenn sie insbesondere keine der folgenden Mängel aufweisen:
Beschädigung der Webkanten oder des Gewebes mit > 10 % des Querschnittes
starke Verformung durch Wärme bzw. durch innere oder äußere Reibung
Korrosion, Alterung Fäulnis
Beschädigung der tragenden Nähte
Schäden durch Einwirkung aggressiver Stoffe
fehlendes oder nicht lesbares Etikett