DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 15.2 - 15.2 Rundschlingen

Rundschlingen sind betriebssicher, wenn sie insbesondere keine der folgenden Mängel aufweisen:

  • Beschädigung der Webkanten oder des Gewebes mit > 10 % des Querschnittes

  • starke Verformung durch Wärme bzw. durch innere oder äußere Reibung

  • Korrosion, Alterung Fäulnis

  • Beschädigung der tragenden Nähte

  • Schäden durch Einwirkung aggressiver Stoffe

  • fehlendes oder nicht lesbares Etikett