TRD 412 - TR Dampfkessel 412

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 9 TRD 412 - Zusätzliche Anforderungen für Gasfeuerungen zur Verteuerung von mehr als einem gasförmigen Brennstoff (1)

9.1 Die Gasleitungen der einzelnen Brennstoffe sind getrennt bis zu den Brennern zu führen.

9.2 Die Zuordnung von Brennstoff- zu Verbrennungsluftstrom sowie die Druckhaltung im Brennstoffversorgungssystem müssen auf die unterschiedlichen Brennstoffeigenschaften so abgestimmt sein, daß bei keiner Betriebsart die sicherheitstechnischen Grenzen des Brennstoff/ Luft-Verhältnisses überschritten werden (siehe Abschnitt 6.1).

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)