BekGS 409 - Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen 409

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Abschnitt 2 BekGS 409 - Übersicht über die Fragen

Schlüsselfragen für die Erstellung dieses Fragen-Antwort-Katalogs sind:

  • Welche neuen Informationen erhält der Arbeitgeber durch REACH?

  • Wie können die neuen Informationen für den Arbeitsschutz genutzt werden?

  • Wo liegen die Schnittstellen von Gefährdungsbeurteilung und Expositionsszenario im erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB)?

  • Welche Informationen liefert REACH nicht?

Der Fragen-Antworten-Katalog befasst sich nicht mit über den Arbeitsschutz hinausgehenden REACH-Fragestellungen, die bereits über eine Vielzahl von Informationsquellen (siehe Helpdesks) abgedeckt sind. Bei Bezügen zur Einstufung und Kennzeichnung werden die Begrifflichkeiten der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG) Nr. 1272/2008, CLP-VO) verwendet.

In der folgenden Übersicht sind alle Fragen in Form eines Verzeichnisses zusammengestellt:

1Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) als zentrales Instrument der Informationsübermittlung unter REACH
Frage 1.1:Was hat sich beim Sicherheitsdatenblatt geändert?
Frage 1.2:Darf ein Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung ein Sicherheitsdatenblatt verwenden, das formal nicht der REACH-VO entspricht?
Frage 1.3:Welche Bedeutung hat die Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt?
Frage 1.4:Warum hat mein Sicherheitsdatenblatt keinen Anhang?
Frage 1.5:Welche Angaben muss das Expositionsszenario (ES) im Anhang des Sicherheitsdatenblatts enthalten?
Frage 1.6:Welche Bedeutung haben die Begriffe "Verwendung" und "identifizierte Verwendung"?
2Informationen des (erweiterten) Sicherheitsdatenblatts für den Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen
Frage 2.1:Welche Informationen liefert das SDB bzw. eSDB für die Erfüllung der Pflichten nach Gefahrstoffverordnung?
Frage 2.2:Wie ist zu prüfen, ob die eigene Verwendung durch ein Expositionsszenario abgedeckt wird?
Frage 2.3:Ist eine Verwendung eines Stoffes oder Gemisches zulässig, von der der Lieferant im eSDB abrät?
Frage 2.4:Wie ist zu prüfen, ob die Verwendungsbedingungen des Expositionsszenarios eingehalten werden?
Frage 2.5:Machen die im eSDB bzw. ES beschriebenen Schutzmaßnahmen eine eigene Gefährdungsbeurteilung überflüssig?
Frage 2.6:Wird die Informationsermittlung nach § 6 der GefStoffV vollständig durch die Informationen des Lieferanten nach der REACH-VO abgedeckt?
Frage 2.7:Ist das Expositionsszenario des eSDB bereits eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 Absatz 8 GefStoffV)?
Frage 2.8:Wird die Verpflichtung erfüllt, das technische Regelwerk zu beachten (§ 7 Absatz 2 GefStoffV), wenn die im eSDB angegebenen Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt sind?
Frage 2.9:Sind die Gefährdungen für die Beschäftigten auf ein Minimum reduziert (§ 7 Absatz 4 GefStoffV), wenn alle im eSDB angegebenen Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt sind?
Frage 2.10:Muss der Arbeitgeber eine Substitutionsprüfung gemäß § 6 Absatz 1 GefStoffV durchführen oder hat der Inverkehrbringer im Rahmen der REACH-Registrierung dies bereits erledigt?
Frage 2.11:Enthält das SDB alle erforderlichen Informationen zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA)?
Frage 2.12:Muss eine Expositionsermittlung zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) durchgeführt werden, wenn die Risikomanagementmaßnahmen gemäß eSDB umgesetzt sind?
Frage 2.13:Wenn die RMM gemäß den eSDB angewendet werden, kann dann von der Einhaltung des DNEL ausgegangen werden?
Frage 2.14:Kann im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle gemäß § 7 Absatz 9 GefStoffV der DNEL als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden?
Frage 2.15:Sind im SDB zu einem Gemisch in Abschnitt 8 stets alle DNEL für die gefährlichen Inhaltstoffe genannt?
Frage 2.16:Sind auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren durch die Umsetzung der Angaben im eSDB erfüllt?
3Das Verhältnis zwischen DNEL/DMEL und den Beurteilungsmaßstäben aus der GefStoffV
Frage 3.1:Welche rechtliche Verbindlichkeit haben AGW bzw. DNEL für den Arbeitgeber?
Frage 3.2:Was ist zu tun, wenn sich AGW und DNEL unterscheiden oder wenn es keinen AGW gibt?
Frage 3.3:Was besagt der DMEL?
Frage 3.4:Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein DMEL für den Arbeitgeber?
Frage 3.5:Gibt es dem DMEL vergleichbare Werte im deutschen Gefahrstoffrecht?
Frage 3.6:Wie kann der DMEL samt damit verknüpftem Risikowert bei der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden?
Frage 3.7:Sind die im SDB mitgeteilten RMM, mit denen die Einhaltung eines DMEL gewährleistet werden sollen, ausreichend?
4Risikomanagementmaßnahmen gemäß Sicherheitsdatenblatt und Schutzmaßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung
Frage 4.1:Muss eine bestehende Gefährdungsbeurteilung nach Erhalt eines eSDB überprüft werden?
Frage 4.2:Was hat der Arbeitgeber zu tun, wenn die RMM aus dem eSDB nicht mit den Schutzmaßnahmen einer bestehenden Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen?
Frage 4.3:Dürfen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die von den im eSDB übermittelten Risikomanagementmaßnahmen abweichen?
Frage 4.4:Ist bei den RMM im eSDB die Rangfolge der Schutzmaßnahmen berücksichtigt?
5Sonstige Informationen unter REACH
Frage 5.1:Für welche Gefahrstoffe werden dem Arbeitgeber "sonstige verfügbare und sachdienliche Informationen" nach Artikel 32 REACH-VO übermittelt?
Frage 5.2:Welche Informationen nach Artikel 32 REACH-VO sind für die Gefährdungsbeurteilung verwendbar, welche nicht?
Frage 5.3:Was bedeutet "Waiving"?
Frage 5.4:Was bedeutet es für den Arbeitgeber, wenn im eSDB oder in Informationen nach Artikel 32 der REACH-VO auf Waiving hingewiesen wurde?
Frage 5.5:Welche Informationen erhält der Arbeitgeber zu Erzeugnissen?
6Zulassung, Substitution, Beschränkung
Frage 6.1:Erübrigt sich bei Vorliegen einer Zulassung unter der REACH-VO die Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung?
Frage 6.2:Hat der Arbeitgeber für Stoffe, die sich auf der Kandidatenliste befinden, zusätzliche Maßnahmen nach GefStoffV zu treffen?
Frage 6.3:Sind Verwendungen eines Stoffes zulässig, der in Anhang XIV REACH-VO aufgeführt ist (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe)?
Frage 6.4:Welche Aufgaben hat der Arbeitgeber in seiner Rolle als nachgeschalteter Anwender bei Verwendung eines zugelassenen Stoffes?
Frage 6.5:Sind Verwendungen eines Stoffes zulässig, der in Anhang XVII REACH-VO aufgeführt ist (Beschränkungen)?
Frage 6.6:Wie erhält der Arbeitgeber Informationen über Zulassungen und Beschränkungen?

Außer Kraft am 9. November 2023 durch die Bek. vom 5. Oktober 2023 (GMBl S. 1028)