Abschnitt 2 BekGS 409 - Übersicht über die Fragen
Schlüsselfragen für die Erstellung dieses Fragen-Antwort-Katalogs sind:
Welche neuen Informationen erhält der Arbeitgeber durch REACH?
Wie können die neuen Informationen für den Arbeitsschutz genutzt werden?
Wo liegen die Schnittstellen von Gefährdungsbeurteilung und Expositionsszenario im erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB)?
Welche Informationen liefert REACH nicht?
Der Fragen-Antworten-Katalog befasst sich nicht mit über den Arbeitsschutz hinausgehenden REACH-Fragestellungen, die bereits über eine Vielzahl von Informationsquellen (siehe Helpdesks) abgedeckt sind. Bei Bezügen zur Einstufung und Kennzeichnung werden die Begrifflichkeiten der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG) Nr. 1272/2008, CLP-VO) verwendet.
In der folgenden Übersicht sind alle Fragen in Form eines Verzeichnisses zusammengestellt:
1 | Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) als zentrales Instrument der Informationsübermittlung unter REACH |
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Frage 1.1: | Was hat sich beim Sicherheitsdatenblatt geändert? |
Frage 1.2: | Darf ein Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung ein Sicherheitsdatenblatt verwenden, das formal nicht der REACH-VO entspricht? |
Frage 1.3: | Welche Bedeutung hat die Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt? |
Frage 1.4: | Warum hat mein Sicherheitsdatenblatt keinen Anhang? |
Frage 1.5: | Welche Angaben muss das Expositionsszenario (ES) im Anhang des Sicherheitsdatenblatts enthalten? |
Frage 1.6: | Welche Bedeutung haben die Begriffe "Verwendung" und "identifizierte Verwendung"? |
2 | Informationen des (erweiterten) Sicherheitsdatenblatts für den Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen |
Frage 2.1: | Welche Informationen liefert das SDB bzw. eSDB für die Erfüllung der Pflichten nach Gefahrstoffverordnung? |
Frage 2.2: | Wie ist zu prüfen, ob die eigene Verwendung durch ein Expositionsszenario abgedeckt wird? |
Frage 2.3: | Ist eine Verwendung eines Stoffes oder Gemisches zulässig, von der der Lieferant im eSDB abrät? |
Frage 2.4: | Wie ist zu prüfen, ob die Verwendungsbedingungen des Expositionsszenarios eingehalten werden? |
Frage 2.5: | Machen die im eSDB bzw. ES beschriebenen Schutzmaßnahmen eine eigene Gefährdungsbeurteilung überflüssig? |
Frage 2.6: | Wird die Informationsermittlung nach § 6 der GefStoffV vollständig durch die Informationen des Lieferanten nach der REACH-VO abgedeckt? |
Frage 2.7: | Ist das Expositionsszenario des eSDB bereits eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 Absatz 8 GefStoffV)? |
Frage 2.8: | Wird die Verpflichtung erfüllt, das technische Regelwerk zu beachten (§ 7 Absatz 2 GefStoffV), wenn die im eSDB angegebenen Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt sind? |
Frage 2.9: | Sind die Gefährdungen für die Beschäftigten auf ein Minimum reduziert (§ 7 Absatz 4 GefStoffV), wenn alle im eSDB angegebenen Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt sind? |
Frage 2.10: | Muss der Arbeitgeber eine Substitutionsprüfung gemäß § 6 Absatz 1 GefStoffV durchführen oder hat der Inverkehrbringer im Rahmen der REACH-Registrierung dies bereits erledigt? |
Frage 2.11: | Enthält das SDB alle erforderlichen Informationen zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA)? |
Frage 2.12: | Muss eine Expositionsermittlung zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) durchgeführt werden, wenn die Risikomanagementmaßnahmen gemäß eSDB umgesetzt sind? |
Frage 2.13: | Wenn die RMM gemäß den eSDB angewendet werden, kann dann von der Einhaltung des DNEL ausgegangen werden? |
Frage 2.14: | Kann im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle gemäß § 7 Absatz 9 GefStoffV der DNEL als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden? |
Frage 2.15: | Sind im SDB zu einem Gemisch in Abschnitt 8 stets alle DNEL für die gefährlichen Inhaltstoffe genannt? |
Frage 2.16: | Sind auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren durch die Umsetzung der Angaben im eSDB erfüllt? |
3 | Das Verhältnis zwischen DNEL/DMEL und den Beurteilungsmaßstäben aus der GefStoffV |
Frage 3.1: | Welche rechtliche Verbindlichkeit haben AGW bzw. DNEL für den Arbeitgeber? |
Frage 3.2: | Was ist zu tun, wenn sich AGW und DNEL unterscheiden oder wenn es keinen AGW gibt? |
Frage 3.3: | Was besagt der DMEL? |
Frage 3.4: | Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein DMEL für den Arbeitgeber? |
Frage 3.5: | Gibt es dem DMEL vergleichbare Werte im deutschen Gefahrstoffrecht? |
Frage 3.6: | Wie kann der DMEL samt damit verknüpftem Risikowert bei der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden? |
Frage 3.7: | Sind die im SDB mitgeteilten RMM, mit denen die Einhaltung eines DMEL gewährleistet werden sollen, ausreichend? |
4 | Risikomanagementmaßnahmen gemäß Sicherheitsdatenblatt und Schutzmaßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung |
Frage 4.1: | Muss eine bestehende Gefährdungsbeurteilung nach Erhalt eines eSDB überprüft werden? |
Frage 4.2: | Was hat der Arbeitgeber zu tun, wenn die RMM aus dem eSDB nicht mit den Schutzmaßnahmen einer bestehenden Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen? |
Frage 4.3: | Dürfen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die von den im eSDB übermittelten Risikomanagementmaßnahmen abweichen? |
Frage 4.4: | Ist bei den RMM im eSDB die Rangfolge der Schutzmaßnahmen berücksichtigt? |
5 | Sonstige Informationen unter REACH |
Frage 5.1: | Für welche Gefahrstoffe werden dem Arbeitgeber "sonstige verfügbare und sachdienliche Informationen" nach Artikel 32 REACH-VO übermittelt? |
Frage 5.2: | Welche Informationen nach Artikel 32 REACH-VO sind für die Gefährdungsbeurteilung verwendbar, welche nicht? |
Frage 5.3: | Was bedeutet "Waiving"? |
Frage 5.4: | Was bedeutet es für den Arbeitgeber, wenn im eSDB oder in Informationen nach Artikel 32 der REACH-VO auf Waiving hingewiesen wurde? |
Frage 5.5: | Welche Informationen erhält der Arbeitgeber zu Erzeugnissen? |
6 | Zulassung, Substitution, Beschränkung |
Frage 6.1: | Erübrigt sich bei Vorliegen einer Zulassung unter der REACH-VO die Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung? |
Frage 6.2: | Hat der Arbeitgeber für Stoffe, die sich auf der Kandidatenliste befinden, zusätzliche Maßnahmen nach GefStoffV zu treffen? |
Frage 6.3: | Sind Verwendungen eines Stoffes zulässig, der in Anhang XIV REACH-VO aufgeführt ist (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe)? |
Frage 6.4: | Welche Aufgaben hat der Arbeitgeber in seiner Rolle als nachgeschalteter Anwender bei Verwendung eines zugelassenen Stoffes? |
Frage 6.5: | Sind Verwendungen eines Stoffes zulässig, der in Anhang XVII REACH-VO aufgeführt ist (Beschränkungen)? |
Frage 6.6: | Wie erhält der Arbeitgeber Informationen über Zulassungen und Beschränkungen? |
Außer Kraft am 9. November 2023 durch die Bek. vom 5. Oktober 2023 (GMBl S. 1028)