DGUV Information 202-103 - 3D-Tischdrucker in Schulen

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Abschnitt 3 - Aufstellen und Betreiben

Die Schülerinnen und Schüler sollten nur unter Aufsicht mit den 3D-Tischdruckern umgehen. Werden die Tischdrucker nicht genutzt, sollte ein Zugriff durch Unbefugte verhindert werden.

Für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler bestehen u. a. die folgenden Gefährdungen:

  • Gefahr durch Emissionen während des Druckvorgangs, insbesondere wenn die empfohlenen Temperaturen durch den Hersteller nicht eingehalten werden

  • Verminderte Konzentrationsfähigkeit durch den Geräuschpegel während des Druckvorgangs

  • Brandgefahr durch Überhitzung des Gerätes oder brennbaren Gegenständen in der Nähe des Druckers (z. B. Papierablage, Kurzschluss)

  • Verbrennungsgefahr durch die heiße Düse während des Aufheizvorgangs sowie während und nach dem Druck

  • Verbrennungsgefahr durch die heiße Bauplattform

  • Gefahr durch Quetschungen durch die beweglichen Teile während des Druckvorgangs

Um die genannten Gefährdungen zu vermeiden bzw. einzugrenzen, sollten verschiedene Maßnahmen getroffen werden.

Separater Raum

Sofern es die Raumsituation zulässt, sollte das Tischgerät in einem separaten Raum stehen, der nicht dauerhaft als Unterrichtsraum genutzt wird.

Ausreichend Lüften

Um eine Anreicherung der Emissionen durch den Druckvorgang zu vermeiden sollte, sofern nicht kontinuierlich durch eine technische Lüftung für Frischluft gesorgt wird, regelmäßig gelüftet werden. Da es möglich ist, dass Zugluft oder stärkere Temperaturschwankungen den Druckvorgang stören, sollte mindestens nach jedem Druckvorgang stoßgelüftet werden.

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Vielfältige Formen sind mittels 3D-Druck Verfahren möglich

Feuerfeste Unterlage und keine Brandlasten in der Nähe des 3D-Tischdruckers

Der Drucker sollte auf einer feuerfesten Unterlage stehen. Des Weiteren sollten keine brennbaren Gegenstände, wie beispielsweise Notizzettel oder Vorhänge, in unmittelbarer Nähe sein. Dies gilt besonders, wenn der Drucker unbeaufsichtigt (z. B. über Nacht) in Betrieb ist.

Hinweise des Herstellers beachten

Der verwendete Kunststoff sollte nur bei der durch den Hersteller empfohlenen Temperatur verarbeitet werden. Insbesondere bei einer Überschreitung kann es zu einer Zersetzung des Kunststoffes und somit zur Freisetzung von unerwünschten Zersetzungsprodukten kommen.

Um Quetschungen und Verbrennungen zu vermeiden, darf während des Druckvorgangs nicht in den Drucker gegriffen werden. Nach dem Druckvorgang sollte die Abkühlzeit der Düse und der Bauplattform eingehalten werden.

ccc_3680_06.jpgRechtliche Grundlagen und weitere Informationen
Technische Regeln für Arbeitsstätten:
ASR A3.6 "Lüftung"

VBG-Fachwissen "Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten" (bisher BGI 5018)

Internetseite des Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA): www.dguv.de webcode: d1159629

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Schulen des Fachbereichs
Bildungseinrichtungen der DGUV

Ausgabe: Juni 2019

DGUV Information 202-103
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