TRB 513 - TR Druckbehälter 513

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Anlage 1 TRB 513 - Muster
für die Bescheinigung über die Abnahmeprüfung eines Druckbehälters nach § 9 Abs. 1 DruckbehV(1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

.Angaben auf dem Herstellschild/Behälter:

Hersteller/Lieferer: . . . . . . . . . . . . .

Herstell-Nr .: . . . . . . . . . . . . . Herstelljahr: . . . . . . . . . Herstellerkennzeichen . . . . . . . . . . . . .

BM-Kz.:1- Raum2- Raum3- Raum
zul. Betriebsüberdruck bar
zul. Betriebstemperatur °C
Inhalt l

Bauprüfung und Druckprüfung sind durchgeführt worden am durch

Die unter Zugrundelegung der Druckbehälterverordnung heute durchgeführte Abnahmeprüfung ergab folgendes:

1.Druckerzeuger Bauart
Betriebsüberdruck bar
Verbindungsleitung IWmm
2.Druckmindereinrichtung
3.Absperrvorrichtung
4.Sicherheitsventil nachStück   -belastetStück   -belastetStück   -belastet
lichte Weite am
Sitz/Ansprechüberdruck

  mm/      bar

  mm/      bar

  mm/      bar
Bauteilkennzeichen
Sicherung gegen
Verstellen
mm Sperrhülse
mm Konter-
mutter
Plombe
m Kennz
mm Sperrhülse
mm Konter-
mutter
Plombe
m Kennz
mm Sperrhülse
mm Konter-
mutter
Plombe
m Kennz
5.Manometer mit Marke bei
Betriebsüberdruck

  bar   vorhanden

  bar   vorhanden

  bar   vorhanden
6.Temperatur-Meß-,
Regel-, Begrenzungsgeräte
7.Weitere Ausrüstungsteile
Verwendungszweck
[ ]Die Prüfung der Aufstellung ist noch erforderlich
[ ]Die Prüfung ergab keine Beanstandungen, einer Inbetriebnahme stehen sicherheitstechnische Bedenken nicht entgegen
[ ]Einer Inbetriebnahme stehen nach Beseitigung der aufgeführten Mängel Bedenken nicht entgegen.
Bemerkung: Der Druckbehälter unterliegt nach § 10 bzw. Anhang II zu § 12 der Druckbehälterverordnung
[ ]wiederkehrenden Prüfungen durch den Sachverständigen[ ] inneren Prüfungen
alle      Jahre
[ ] äußeren Prüfungen
alle      Jahre
[ ] Druckprüfungen
alle     Jahre
[ ]wiederkehrenden Prüfungen durch den Sachkundigen

. . . . . . . . . . . . . . ., den
Der Sachverständige