Anlage 1 TRB 513 - Muster
für die Bescheinigung über die Abnahmeprüfung eines Druckbehälters nach § 9 Abs. 1 DruckbehV(1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
.Angaben auf dem Herstellschild/Behälter:
Hersteller/Lieferer: . . . . . . . . . . . . .
Herstell-Nr .: . . . . . . . . . . . . . Herstelljahr: . . . . . . . . . Herstellerkennzeichen . . . . . . . . . . . . .
BM-Kz.: | 1 | - Raum | 2 | - Raum | 3 | - Raum |
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zul. Betriebsüberdruck bar | ||||||
zul. Betriebstemperatur °C | ||||||
Inhalt l |
Bauprüfung und Druckprüfung sind durchgeführt worden am durch
Die unter Zugrundelegung der Druckbehälterverordnung heute durchgeführte Abnahmeprüfung ergab folgendes:
1. | Druckerzeuger Bauart | ||||||
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Betriebsüberdruck bar | |||||||
Verbindungsleitung IWmm | |||||||
2. | Druckmindereinrichtung | ||||||
3. | Absperrvorrichtung | ||||||
4. | Sicherheitsventil nach | Stück -belastet | Stück -belastet | Stück -belastet | |||
lichte Weite am Sitz/Ansprechüberdruck | mm/ bar | mm/ bar | mm/ bar | ||||
Bauteilkennzeichen | |||||||
Sicherung gegen Verstellen | mm Sperrhülse mm Konter- mutter | Plombe m Kennz | mm Sperrhülse mm Konter- mutter | Plombe m Kennz | mm Sperrhülse mm Konter- mutter | Plombe m Kennz | |
5. | Manometer mit Marke bei Betriebsüberdruck | bar vorhanden | bar vorhanden | bar vorhanden | |||
6. | Temperatur-Meß-, Regel-, Begrenzungsgeräte | ||||||
7. | Weitere Ausrüstungsteile | ||||||
Verwendungszweck | ||
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[ ] | Die Prüfung der Aufstellung ist noch erforderlich | |
[ ] | Die Prüfung ergab keine Beanstandungen, einer Inbetriebnahme stehen sicherheitstechnische Bedenken nicht entgegen | |
[ ] | Einer Inbetriebnahme stehen nach Beseitigung der aufgeführten Mängel Bedenken nicht entgegen. Bemerkung: Der Druckbehälter unterliegt nach § 10 bzw. Anhang II zu § 12 der Druckbehälterverordnung | |
[ ] | wiederkehrenden Prüfungen durch den Sachverständigen | [ ] inneren Prüfungen alle Jahre |
[ ] äußeren Prüfungen alle Jahre | ||
[ ] Druckprüfungen alle Jahre | ||
[ ] | wiederkehrenden Prüfungen durch den Sachkundigen |
. . . . . . . . . . . . . . ., den | Der Sachverständige |
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