DGUV Information 202-107 - Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.1 - 6 Ermittlung, Bewertung und Benotung von Leistung
6.1 Allgemeine Grundsätze

Das Ermitteln, Bewerten und Benoten von Leistungen der Schülerinnen und Schüler leitet sich aus den Bildungs- und Erziehungszielen des Schwimmunterrichts ab.

Darin eingeordnet besteht das Ziel der Leistungsermittlung in der Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler gemessen an den Vorgaben der Niveaustufen des Schwimmunterrichts sowie der übergeordneten Bildungs- und Rahmenlehrpläne.

Die Leistungsbewertung umfasst die Leistungsermittlung, die Leistungsbeurteilung und das Mitteilen des Ergebnisses an die Schülerinnen und Schüler, an deren Eltern und an die weiterführende Schule (z. B. als Bemerkung auf dem Übergangszeugnis, Schwimmpass).

Die Leistungsbewertung im Schwimmunterricht berücksichtigt den jeweiligen individuellen Entwicklungsstand in Bezug zu den Niveaustufen des Sicher Schwimmen Könnens. Dabei sind der Leistungswille und das Sozialverhalten sowie die physischen und psychischen Voraussetzungen angemessen einzubeziehen. Für den Erfolg des Schwimmunterrichts ist die pädagogische Beachtung verschiedener Bezugsnormen bedeutsam. Die abschließende Bewertung und Benotung des Lernerfolgs im Schwimmunterricht ist an die objektiven Anforderungen der vierten Niveaustufe Sicher Schwimmen Können gebunden. Die Benotung erfolgt u. a. anhand bewährter indikatorgestützter Verfahren.

Durch die Schwimmlehrkräfte sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre individuell bestmöglichen Lernleistungen erbringen. Die Leistungsanforderungen und Bedingungen sind so zu gestalten, dass sie dem individuellen Entwicklungsstand und der Zone der nächsten Entwicklung entsprechen.

Die Leistungsbewertung ist ein bewusster pädagogischer Vorgang. Sie muss für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und verständlich sein und schließt sich immer an einen vorausgegangenen Übungsprozess an.

Die Leistungsbewertung kann nonverbal, verbal oder nummerisch erfolgen. Über die nummerische Leistungsbewertung erfolgt die Benotung. Sie ist ein Spezialfall der Bewertung. Die Leistungsbewertung erfolgt in der Regel durch Fremdeinschätzung seitens der Schwimmlehrkräfte und ggf. durch Mitschüler bzw. -schülerinnen (z. B. über Leistungsmessung oder kriteriengestützte Bewegungsbeobachtung). Leistungsbewertung durch Selbsteinschätzungen (z. B. über Lerntagebücher, Leistungsentwicklungskarten) ist ein wichtiges pädagogisches Mittel zur Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler. Bei allen Formen der Schülerselbsteinschätzung bzw. Partnerbewertung behält die Schwimmlehrkraft die Bewertungshoheit.

Die Leistungsbewertung dient insbesondere der Information über den Leistungsstand und die Leistungsentwicklung. Sie ist Ausgangspunkt für die Beratung und Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Schwerpunkte der damit verbundenen Leistungserziehung sind die Entwicklung von Anstrengungsbereitschaft, die Stärkung des Vertrauens in die eigene Leistungsfähigkeit und das Erfahren von Selbstwirksamkeit. Die Ergebnisse der Leistungsbewertung sind durch die Schwimmlehrkräfte auszuwerten und als Grundlage für die Weiterentwicklung der Qualität des Schwimmunterrichts zu nutzen.

Pro Schuljahr soll die Leistung der Schülerinnen und Schüler im Schwimmunterricht durch vielschichtige Beobachtungen ermittelt und nachfolgend bewertet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bewertung des Sicheren Schwimmen Könnens (Sachkompetenz).

Grundsätzlich sind die Festlegungen der jeweiligen Länder bindend.