DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 13 - 13 Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte

(DIN EN 13204:2016-12 sowie DIN 14751 und DIN EN 13204:2009-12 (zurückgezogen))

ccc_1001_as_54.jpgAchtung
Bei Einsatz und Übung dürfen nur Geräte und Aggregate gleichen Nenndrucks oder Geräte mit höherem Nenndruck mit Aggregaten mit geringerem Nenndruck miteinander verbunden und betrieben werden. Zur Prüfung dürfen nur Geräte und Aggregate gleichen Nenndrucks verbunden werden. Sind Geräte und Aggregate mit unterschiedlichen Nenndrücken vorhanden, sollten diese eindeutig entsprechend ihres Nenndrucks gekennzeichnet sein.

Für Funktions- und Belastungsprüfungen muss das hydraulische Rettungsgerätesystem komplett mit allen notwendigen Komponenten und Zubehörteilen, wie z. B. Ketten und Schäkel, oder sonstigen, für die Durchführung der entsprechenden Prüfung notwendigen Adaptern sowie dem/den Pumpenaggregat(en), das/die vom Hersteller für den Betrieb mit diesem Rettungsgerät bestimmt ist/sind, ausgestattet sein.