DGUV Information 209-200 - Absauganlagen Konzeption, Planung, Realisierung und Betrieb

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Abschnitt 6.5 - 6.5 Unterweisungen der Beschäftigten

In angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens einmal jährlich, muss eine ausreichende Anzahl von fachlich geeigneten Beschäftigten zum Löschen von Bränden in Lagerbehältern oder Abscheidern von Absauganlagen sowie zur Funktion der Feuerlöscheinrichtung unterwiesen werden. Wichtige Unterweisungspunkte sind:

Im Brandfall muss

  • die weitere Zufuhr von Material und

  • das Abreinigen des Filters verhindert und

  • in Anlagen, bei denen das Abreinigen mit dem Stillsetzen der Ventilatoren gekoppelt ist, der Hauptschalter für die gesamte Absauganlage betätigt werden.

Die Beschäftigten sind auch zu den Explosionsgefahren an der Anlage zu unterweisen zu:

  • der Bedeutung der Kennzeichnungen

  • dem Verhalten im Brandfall

  • dem Verbot von Feuerarbeiten

  • dem Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen

  • Aufenthalts- und Zugangsverboten