Abschnitt A3.8 - Feuerwehrschutzhandschuhe
Schutzwirkung:
Schutz gegen
mechanische Gefährdungsfaktoren,
thermische Gefährdungsfaktoren,
geringfügige Einwirkungen durch Gefahrstoffe.
Anforderungen:
Feuerwehrschutzhandschuhe müssen den Anforderungen der DIN EN 659 entsprechen.
Feuerwehrschutzhandschuhe nach DIN EN 659, Ausgabe 2003, mit den Änderungen von 2008, erfüllen Anforderungen an das Schrumpfverhalten bei Wärme-Einwirkung. Bei Handschuhen nach "alter" Norm DIN EN 659, Ausgabe 1996, können noch Verletzungen der Finger auf Grund wärmebedingter Schrumpfung der Handschuhe entstehen, wenn diese überwiegend aus Leder bestehen.
Kennzeichnung:
Die Kennzeichnung erfolgt mit
Name oder Handelsmarke,
Handschuhbezeichnung und Größe,
Nummer der Norm "EN 659",
Piktogramm mit Leistungsstufen nach DIN EN 659,
bei Tätigkeiten der technischen Hilfeleistung können auch Schutzhandschuhe nach DIN EN 388 getragen werden; diese Handschuhe müssen mindestens die gleichen mechanischen Anforderungen erfüllen wie Handschuhe nach EN 659.
Wiederkehrende Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit:
Festgestellter Mangel | Behebung |
---|---|
Naht aufgeplatzt | aussondern |
durchgescheuerte Stelle | aussondern |
Innenfutter löst sich | zum Hersteller einschicken oder aussondern |
Fingerhandschuhe aus textilem Gewebe oder aus Leder, beide mit Futter
Mindestqualität