Abschnitt 5.2 - 5.2 Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind nach § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" mindestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.
Nähere Angaben geben die Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".
Werden demnach die elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Raumen und Anlagen der besonderen Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) betrieben, sind sie jährlich durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.
Zu den "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen der besonderen Art" gehören nach der DIN VDE 0100-737 "feuchte und nasse Räume" wie z. B. Waschhallen.