TRG 403 - TR Druckgase 403

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4 TRG 403 - Maßnahmen nach dem Füllen (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

4.1 Jeder Behälter mit einem Nettofassungsraum von mehr als 50 ml ist unmittelbar nach dem Füllen unter einem inneren Überdruck, der einer gleichmäßigen Temperatur der Füllung von 50 °C entspricht, auf sichtbare bleibende Änderungen der Form und auf Undichtheiten (z.B. durch Untertauchen in eine geeignete Flüssigkeit oder mittels geeigneter Anzeigegeräte) zu prüfen. Dabei 1 müssen die Beschäftigten gegen berstende Behälter und deren Füllung geschützt sein. Behälter, deren Füllung beim Erwärmen auf 50 °C geschädigt wird, sind abweichend von Satz 1 bei einem inneren Überdruck zu prüfen, der einer gleichmäßigen Temperatur der Füllung von mindestens 20 °C entspricht; zusätzlich ist ein Behälter von 2000, mindestens jedoch ein Behälter je Tag, entsprechend Satz 1 zu prüfen.

4.2 Behälter sind auszuscheiden und durch Entleeren unschädlich zu machen, wenn

  1. 1.

    beim Prüfen nach Nummer 4.1 sichtbare bleibende Änderungen der Form oder Undichtheiten festgestellt werden,

  2. 2.

    sie überfüllt sind oder

  3. 3.

    das Ventil nicht ordnungsgemäß funktioniert.