Abschnitt 7 TRG 602 - Gebrauchsanweisung (1)
7.1 Jeder gefüllten Campingflasche ist bei der Abgabe an einen Betreiber eine Gebrauchsanweisung beizugeben.
Gebrauchsanweisungen für Flaschen ohne Sicherheitsventil müssen deutlich folgende Hinweise enthalten:
VERWENDUNG NUR IM FREIEN ZULÄSSIG NICHT DER SONNENBESTRAHLUNG ODER ANDERER STARKER ERWÄRMUNG AUSSETZEN BEI BEFÖRDERUNG UND LAGERUNG SCHRAUBSTÖPSEL (bzw. SCHRAUBKAPPE) AUFSETZEN ANSCHLUSS DER VERBRAUCHSGERÄTE NUR MIT ZU GELASSENEM ENTNAHMESTUTZEN ERLAUBT BEI DER ENTNAHME DEN ENTNAHMESTUTZEN DICHT ANZIEHEN NICHT IN KELLERRÄUMEN o. ä. LAGERN |
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7.2 Auf Gebrauchsanweisungen für Flaschen mit Sicherheitsventil findet Absatz 2 mit der Maßgabe Anwendung, daß der erste Hinweis lauten muß:
VERWENDUNG IN WOHNWAGEN UNZULÄSSIG
Übergangsregeln
Mit der Anwendung der TRG 602 werden folgende Ziffern der Technischen Grundsätze (TG) gegenstandslos:
Ziffer 62
Ziffer 63 Abs. 2 bis 5
Ziffer 64 Abs. 1 bis 7
Ziffer 66
Ziffer 67
Ziffer 68
Ziffer 70
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)