Abschnitt 1 TRG 303 - Geltungsbereich (1)
1.1 Diene TRG gilt für Einwegflaschen aus Stahl oder aus Aluminium (Reinaluminium oder Aluminiumlegierungen) in nahtloser, geschweißter oder hartgelöteter Ausführung für Druckgase.
1.2 Es wird verwiesen auf
- 1.
TRG 001 - Aufbau und Anwendung der TRG.
- 2.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)