DGUV Information 209-015 - Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Rang 1 bei Instandhaltungsarbeiten

Als Erstes gilt: Die Instandhaltungsarbeiten dürfen grundsätzlich erst dann beginnen, wenn man Gefährdungen durch gefahrbringende Bewegungen ausschließen kann.

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Abb. 3-1 Rangfolge der Schutzmaßnahmen - Rang 1

Die genannte Bedingung (keine Gefährdung) liegt dann vor, wenn folgende Faktoren gegeben sind:

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Abb. 3-2 Maßnahmen - Rang 1

Ein unbefugtes, irrtümliches und unerwartetes Ingangsetzen gefahrbringender Bewegung kann nur durch Ausschalten und Abschließen des Hauptschalters ausgeschlossen werden.

Dies bedeutet: Alle Beschäftigten müssen ein eigenes Schloss haben. Für dieses Schloss darf es nur einen passenden Schlüssel geben. Ein Ersatzschlüssel kann vorhanden sein, muss jedoch für andere Beschäftigte unzugänglich aufbewahrt werden (z. B. bei der zuständigen Produktionsleitung oder beim zuständigen Meister oder bei der Meisterin). Wenn das nicht gewährleistet ist, besteht die Möglichkeit, dass eine Person die Schlösser der Kollegen und Kolleginnen öffnet, die dann wiederum gefährdet sein können.

Zum Teil existieren für bestimmte Gruppen sogenannte Gruppenschlösser. Hier passen alle Schlüssel auf alle Schlösser der Gruppe. Wenn solche Gruppenschlösser oder Einheitsschlösser existieren, müssen sie abgeschafft werden (siehe. Abb. 3-3).

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Abb. 3-3 Rang 1 - muss unbedingt eingehalten werden, um die Sicherheit jeder einzelnen Person zu gewährleisten

Reicht beim Einsatz mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zahl der möglichen Schließungen für alle Beschäftigten nicht aus (in der Regel ab 3 Personen), kann ein sogenanntes Bügelschloss verwendet werden (siehe Abb. 3-4).

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Abb. 3-4 Bügelschloss im Einsatz

Entsprechende Hilfsmittel gibt es zum Beispiel zum Sichern von Gashähnen, Wasserschiebern und Stromsteckern. Betrachtet man die in der Praxis durchzuführenden Instandhaltungsarbeiten, wird man zu dem Schluss kommen, dass diese Arbeiten in der Regel unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen, gemäß Rang 1, durchführbar sind, wie die nachfolgenden Instandsetzungs-Beispiele verdeutlichen.

Wechsel eines Seils an einem Kran:

Um ein Kranseil zu wechseln, müssen zunächst Anlagenteile demontiert werden. Dafür sind keine Kranbewegungen erforderlich. Deshalb kann der Netzanschlussschalter (in der Regel auf Flurhöhe) ausgeschaltet und abgeschlossen werden. Wenn mehrere Krane vorhanden sind, muss der jeweilige Krantrennschalter (meistens auf diesen Kranen vorhanden) ausgeschaltet und abgeschlossen sein.

Instandsetzung eines Bearbeitungszentrums:

Zur Demontage von Teilen muss der Hauptschalter ausgeschaltet und abgeschlossen werden.Teile, die absinken können (z. B. Frässpindeln), müssen außerdem festgesetzt werden. Diese Schutzmaßnahmen sind auch während der eigentlichen Instandsetzungsarbeiten zu gewährleisten.