DGUV Information 212-004 - Rettungswesten und Schwimmhilfen

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Feststoff-Rettungswesten

In der nachfolgenden Tabelle sind typische Anwendungsbeispiele für Feststoff-Rettungswesten aufgeführt.

Tabelle 3
Anwendungsbeispiele für Feststoff-Rettungswesten

Stufe 100Stufe 150
  • für Passagiere von Tagesausflugsschiffen auf Binnengewässern

  • für Passagiere von Kabinenschiffen bei Flusskreuzfahrten auf Binnengewässern

  • für Erwachsene und Kinder bei Bootsverleihern

  • für Passagiere von Hochseekreuzfahrtschiffen

4.1.1 Auftrieb und Auftriebskörper

Bei Feststoff-Rettungswesten besteht der Auftriebskörper aus Feststoffmaterial. Der Auftrieb ist jederzeit bei einem Sturz ins Wasser vorhanden. Auftriebskörper aus Feststoffmaterial sind weniger anfällig für Beschädigungen im Vergleich zu aufgeblasenen Auftriebskörpern.Je nach Größe des Auftriebskörpers entsteht ein Auftrieb von 100 N oder mehr. Feststoff-Rettungswesten gibt es in der Stufe 100 oder Stufe 150 (siehe auch Kapitel 3.4)

4.1.2 Ohnmachtssichere Schwimmlage

Feststoff-Rettungswesten der Stufen 100 und 150 gewährleisten nur eine bedingt ohnmachtssichere Schwimmlage. Schwimmt die Person bereits in Rückenlage wird diese beibehalten (Abbildung 7). Fällt eine Person in Bauchlage bewusstlos ins Wasser (Abbildung 8), sind Mund und Nase unter Wasser, weshalb die Gefahr des Ertrinkens besteht

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Abb. 7 Ohnmachtssichere Schwimmlage mit aufgeblasener Rettungsweste

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Abb. 8 Mögliche gefährliche Ohnmachtslage mit Feststoffweste 100 N Auftrieb

Eine Feststoff-Rettungsweste der Stufe 100 ist für die Nutzung in geschützten oder ruhigen Gewässern vorgesehen. Die Leistungsprüfung erfolgt mit Personen in Badebekleidung. Der vorhandene Auftrieb hat teilweise die Fähigkeit, den Benutzer oder die Benutzerin in eine Lage zu drehen, in der Mund und Nase über dem Wasser sind. In der Praxis sind die Personen vollständig bekleidet. Dadurch kann das Drehverhalten in die ohnmachtssichere Lage deutlich verschlechtert werden (siehe Abbildung 8). Bei der Auswahl der Rettungsweste sind die Einsatzgrenzen (Körpergewicht) der Hersteller zu beachten. Nur innerhalb dieser Grenzen ist die ohnmachtssichere Schwimmlage gewährleistet.

Eine Feststoff-Rettungsweste der Stufe 150 erreicht bei sachgemäßer Anwendung im Regelfall die ohnmachtssichere Schwimmlage. Das Drehverhalten in diese Schwimmlage kann durch Lufteinschlüsse unter Kleidungsstücken und zusätzliches Gewicht, z. B. durch das Tragen von schweren Gegenständen, negativ beeinflusst werden, sodass mehr Auftrieb notwendig wird.

4.1.3 Beeinträchtigung beim Arbeiten

PSA gegen Ertrinken soll nach einem Sturz ins Wasser für einen möglichst großen Auftrieb sorgen. Dazu ist ein großes Volumen erforderlich. Großes Volumen ist außerhalb des Wassers, vor allem beim Arbeiten, hinderlich. Durch das große Volumen wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Feststoff-Rettungswesten werden deshalb selten beim Arbeiten verwendet. Bei Passagierschiffen sind Feststoff-Rettungswesten ein geeignetes robustes Rettungsmittel im Falle einer Havarie, wenn die Passagiere im Notfall das Schiff verlassen müssen.

4.1.4 Kontrolle

Durch eine Sichtkontrolle vor der Benutzung von Feststoff-Rettungswesten werden offensichtliche äußere Mängel festgestellt.

Die Auftriebskörper müssen auf Beschädigungen oder Verschleiß regelmäßig, z. B. jährlich zum Saisonbeginn, durch eine besonders unterwiesene Person kontrolliert werden.

g_bu_2433_as_3.jpgHinweis:
Auftriebskörper können beschädigt werden, wenn Feststoff-Rettungswesten als Sitzkissen o.ä. verwendet werden.