DGUV Information 215-220 - Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen

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Abschnitt 1 - 1 Einführung

Nur mit Licht können wir sehen und Kontraste erkennen, Farben unterscheiden und Bewegung von Objekten wahrnehmen. Licht bewirkt aber noch mehr: Es beeinflusst den biologischen Rhythmus, den Schlaf, wichtige Körperfunktionen und das Wohlbefinden. Licht hat immer visuelle und nichtvisuelle Wirkungen und ist somit bedeutsam für unsere Gesundheit. Die nichtvisuellen Lichtwirkungen werden in der Literatur auch biologische Lichtwirkungen genannt.

Mit modernen Beleuchtungskonzepten können bereits heute die nichtvisuellen Wirkungen von Licht berücksichtigt werden. Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit können dadurch vermieden und Chancen zur Erhaltung der Gesundheit genutzt werden. In dieser DGUV Information werden hierzu Hinweise gegeben.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den nichtvisuellen Wirkungen von Licht auf den Menschen sind noch nicht vollständig. Es lassen sich derzeit noch keine allgemein gültigen quantitativen Aussagen bezüglich der nichtvisuellen Wirkungen, zum Beispiel Zahlenwerte für Beleuchtungsstärke oder Farbtemperatur, ableiten. Viele Erkenntnisse wurden bisher nur unter Laborbedingungen sowie außerhalb realer Arbeitsumgebungen gewonnen. Daher ist zu dieser Thematik noch weitere Forschung erforderlich.

Die vorliegende DGUV Information stellt den derzeitigen wissenschaftlichen Stand der Erkenntnisse zu nichtvisuellen Wirkungen von Licht dar. Die Unternehmen können sich daran bei der Gefährdungsbeurteilung orientieren. Die DGUV Information wird entsprechend dem Stand der Erkenntnisse fortgeführt.

Da die nichtvisuellen Wirkungen von Licht zu jeder Tages und Nachtzeit vorhanden sind, werden ergänzende Hinweise für die Zeiten vor und nach der Arbeit und die arbeitsfreien Tage gegeben. Diese befinden sich in einem gesonderten Abschnitt, außerhalb des Geltungsbereiches der DGUV Information.