DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 12.2 - 12.2 Hebekissensysteme mit einem zulässigen Betriebsüberdruck über 1,0 bar (gilt auch für Luftheber, die vor Erscheinen der DIN EN 13731 in Verkehr gebracht wurden)

12.2.1
Prüffrist

12.2.1.1 Jährlich

Mindestens alle 12 Monate ist eine Sicht- und Funktionsprüfung nach Punkt 12.2.2 von einer hierfür befähigten Person durchzuführen.

12.2.1.2 Fünfjahresprüfung

Hebekissensysteme (ohne Druckluftflasche) sind, wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen, mindestens jedoch alle 5 Jahre nach Punkt 12.2.3 von einer hierzu befähigten Person mit einer Zusatzausbildung durch den Hersteller bzw. einen durch ihn autorisierten Ausbilder oder dem Hersteller selbst untersuchen zu lassen.

12.2.1.3 Befähigte Person für die Fünfjahresprüfung

Dies sind zur jährlichen Prüfung nach Punkt 12.2.2. befähigte Personen mit einer Zusatzausbildung durch den Hersteller oder durch einen durch ihn autorisierten Ausbilder. Die Autorisierung zur Durchführung der Fünfjahresprüfung muss schriftlich erfolgen.

12.2.2
Prüfanordnung für die jährliche Prüfung nach Punkt 12.2.1.1

Die Funktion der Einzelteile (z. B. Überdruckmessgeräte, Schläuche, Ventile, Stellteile, Kupplungen) wird nach der Betriebsanleitung geprüft.

Mit der Sichtprüfung wird das Hebekissen bis zum 0,2fachen des zulässigen Betriebsüberdrucks aufgeblasen, mit Seifenwasser gereinigt und auf Risse, Schnitte, Stiche, Abspaltungen oder andere Schäden untersucht.

Für die Funktionsprüfung wird anschließend das Hebekissen bis zum 0,5fachen des zulässigen Betriebsüberdrucks aufgeblasen und auf Dichtheit geprüft.

Der Ansprechdruck des Sicherheitsventils wird durch Steigern des Drucks geprüft. Die Abweichung des Ansprechdrucks darf ± 10 % des zulässigen Betriebsüberdrucks betragen.

12.2.3
Prüfanordnung für die Fünfjahresprüfung nach Punkt 12.2.1.2

Sicht- und Funktionsprüfung nach Punkt 12.2.2. Darüber hinaus ist das Hebekissen einer Druckprüfung zu unterziehen. Die Druckprüfung ist mit Wasser durchzuführen, außer der Hersteller schreibt etwas anderes vor. Der anzuwendende Prüfdruck ist das 1,3fache des zulässigen Betriebsüberdruckes.

Verfügen Hebekissen selbst über Sicherheitsventile, die einen 1,3fachen Betriebsüberdruck nicht zulassen, erfolgt die Prüfung mit dem vom Hersteller angegebenen Betriebsüberdruck.

Das Hebekissen gilt als betriebssicher, wenn innerhalb von 3 Minuten, jedoch maximal 5 Minuten, keine Leckagen oder atypische Verformungen auftreten. Das Hebekissen ist anschließend bei Raumtemperatur zu trocknen.

Der Ansprechdruck von Sicherheitsventilen wird durch Steigern des Drucks geprüft. Die Abweichung des Ansprechdrucks darf ±10 % des zulässigen Betriebsüberdrucks betragen.