§ 8 - Verständigungseinrichtungen
Gicht, Abstichbühne und Steuerstand der Begichtungsanlage müssen untereinander durch Verständigungseinrichtungen verbunden sein, von denen mindestens eine fest installiert sein muss.
Gicht, Abstichbühne und Steuerstand der Begichtungsanlage müssen untereinander durch Verständigungseinrichtungen verbunden sein, von denen mindestens eine fest installiert sein muss.