DGUV Information 213-100 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Staub bei Elektroinstallationsarbeiten" gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 [1] zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2 [2]

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Abschnitt 1.4 - 1.4 Schutzmaßnahmenkonzept

In der Tabelle 1 des Anhangs (Spalte 4) sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen aufgeführt, deren jeweils betriebsspezifische Anwendung zu einer Einhaltung des AGW führen. Die Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, umzusetzen und zu dokumentieren. Je nach individueller Situation können auch einzelne der aufgeführten Maßnahmen bereits zu einer AGW-Einhaltung führen.