DGUV Grundsatz 310-001 - Qualifizierung von Aufsichtführenden im Zeltbau

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Abschnitt 4.1 - 4 Ausbildung
4.1 Ziel, Dauer und Durchführung der Ausbildung

Im Rahmen der Ausbildung sollen die erforderlichen Kenntnisse für das sichere Arbeiten im Zusammenhang mit Auf- und Abbau, Verladearbeiten und Betrieb von Zelten, sowie die erforderlichen Kenntnisse der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften vermittelt werden.

Die Ausbildung soll dazu die im Abschnitt 4.2 genannten Themengebiete umfassen, die dort angegebenen Lehreinheiten (LE) sind als Mindestanforderungen der theoretischen Ausbildung anzusehen. Eine Lehreinheit entspricht 45 Minuten.

Unter Berücksichtigung der Einführung in das Seminar, der erforderlichen Prüfung und der Diskussion von Fragen der Teilnehmenden ergibt sich eine Seminardauer von mindestens 30 Lehreinheiten.

In der Ausbildung sind, soweit praktisch möglich, ergänzende Anschauungsobjekte, Modelle etc. zu verwenden.

Die Anzahl der am Seminar teilnehmenden Personen sollte grundsätzlich 22 nicht überschreiten. Die jeweilige Maximalzahl ist entsprechend den Seminar-Räumlichkeiten festzulegen.