Bekanntmachung zu Gefahrstoffen
BekGS 901
Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten
- Bek. d. BMAS vom 15.4.2010 - IIIb 3 - 35125 - 5 -
Vom 15. April 2010 (GMBl S. 691)
Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Die BekGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.