DGUV Information 213-101 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Keramische Industrie-Aufbereitung" (Zerkleinern, Mischen, Fördern mineralischer Rohstoffe) gemäß Nummer 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nummer 2.4.2

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Abschnitt 2 - 2 Technische Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen

Bei der Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen in der keramischen Industrie stellen die nachfolgend aufgelisteten Schutzmaßnahmen und Arbeitsvorgänge die branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen dar:

  • Die einzelnen Aufbereitungsstufen sind weitgehend durch elektronische Steuerelemente und zentrale Schaltwarten automatisiert, um u.a. den Aufenthalt des Bedienpersonals in der Anlage zu minimieren.

  • Der zentrale Leitstand ist fremd belüftet und gegebenenfalls klimatisiert.

  • Stark staubende Zerkleinerungs- und Mischvorgänge werden in geschlossenen Anlagen durchgeführt.

  • In der Regel sind alle staubemittierenden Aggregate und Materialübergabestellen an eine zentrale oder mehrere dezentrale Entstaubungsanlagen angeschlossen. Die Stauberfassung erfolgt durch geeignete Erfassungselemente direkt an der Emissionsquelle.

  • Arbeitsbereiche zur manuellen Handhabung von Material (z. B. Befüllen, Zugabe/ Entnahme von Material, Sackaufgabe bzw. Proben, Abfüllen/Absacken) sind mit Stauberfassungseinrichtungen ausgerüstet.

  • Produktionsspezifische Abweichungen sind möglich.

Die Vorgaben des Anhangs I Nr. 2.3 Abs. 1-7 "Partikelförmige Gefahrstoffe", GefStoffV, müssen umgesetzt werden.