Abschnitt 2 - 2 Technische Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen
Bei der Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen in der keramischen Industrie stellen die nachfolgend aufgelisteten Schutzmaßnahmen und Arbeitsvorgänge die branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen dar:
Die einzelnen Aufbereitungsstufen sind weitgehend durch elektronische Steuerelemente und zentrale Schaltwarten automatisiert, um u.a. den Aufenthalt des Bedienpersonals in der Anlage zu minimieren.
Der zentrale Leitstand ist fremd belüftet und gegebenenfalls klimatisiert.
Stark staubende Zerkleinerungs- und Mischvorgänge werden in geschlossenen Anlagen durchgeführt.
In der Regel sind alle staubemittierenden Aggregate und Materialübergabestellen an eine zentrale oder mehrere dezentrale Entstaubungsanlagen angeschlossen. Die Stauberfassung erfolgt durch geeignete Erfassungselemente direkt an der Emissionsquelle.
Arbeitsbereiche zur manuellen Handhabung von Material (z. B. Befüllen, Zugabe/ Entnahme von Material, Sackaufgabe bzw. Proben, Abfüllen/Absacken) sind mit Stauberfassungseinrichtungen ausgerüstet.
Produktionsspezifische Abweichungen sind möglich.
Die Vorgaben des Anhangs I Nr. 2.3 Abs. 1-7 "Partikelförmige Gefahrstoffe", GefStoffV, müssen umgesetzt werden.