TRGL 181 - TR Gashochdruckleitungen 181

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 9 TRGL 181 - Fernwirkanlagen einschließlich Informationsverarbeitungsanlagen (1)

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die der Steuerung von Sicherheitseinrichtungen oder der Bildung und Weiterleitung von Gefahrenmeldungen dienen, müssen den VDE-Bestimmungen 0100, 0160 und 0800 Klasse C entsprechen. Schaltungen müssen so aufgebaut sein, daß ein einzelner Fehler in der elektrischen Anlage keine Beeinträchtigung der Sicherheit zur Folge hat. Ein solcher Fehler muß sich durch Anzeige bemerkbar machen, es sei denn, daß auch das hinzutreten eines zweiten Fehlers die Sicherheit nicht beeinträchtigen kann. Ist sichergestellt, daß bestimmte Fehler durch besondere Maßnahmen nicht oder nur mit geringer Wahrscheinlichkeit auftreten, so können diese Fehlermöglichkeiten unberücksichtigt bleiben.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)