DGUV Information 211-041 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

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Abschnitt 4 - 4 Betrieblicher Einsatz der Sicherheitskennzeichnung

Sicherheitszeichen müssen zur Kennzeichnung am Arbeitsplatz eingesetzt werden, wenn es um ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise geht. Sicherheitskennzeichnung soll in Arbeitsstätten aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn Gefährdungen von Personen nicht durch technische oder andere organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Sie darf somit kein Ersatz für andere, effektive Arbeitsschutzmaßnahmen sein. So sind z. B. Gefahrstellen vorrangig zu vermeiden, denn die Warnung vor einer Gefahrstelle kann kein wirksamer Ersatz für eine technisch mögliche Beseitigung der Gefahrstelle sein.