DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.1 - 7.1 Druckschläuche nach zurückgezogener DIN 14811-1:1990-01

7.1.1 Prüffrist

Druckschläuche sind, wenn sie gewaschen 1 werden, von einer hierfür befähigten Person auch einer Druckprüfung mit dem in Punkt 7.1.2 festgelegten Gebrauchsprüfdruck zu unterziehen.

7.1.2 Prüfanordnung

Der Druckschlauch ist langsam und gleichmäßig bis zum nachstehend aufgeführten Gebrauchsprüfdruck 2 zu beaufschlagen.

Tabelle 3
Gebrauchsprüfdruck

Druckschlauch 3Gebrauchsprüfdruck 2
A8 bar
B12 bar
C 4212 bar
C 5212 bar
D8 bar

Selten benutzte Schläuche können nach längerer Lagerung Undichtigkeiten aufweisen. Schläuche sollten "rotieren", d. h. nicht ständig gelagert, sondern nach Möglichkeit regelmäßig im Einsatz- und Übungsbetrieb verwendet werden. Eine Prüfung kann auch nach besonderen Beanspruchungen, wie z. B. Überfahren werden, notwendig sein.

Die mit dem Gebrauchsprüfdruck nach zurückgezogener DIN 14811-1:1990-01 geprüften Schläuche sind nicht für den Einsatz oberhalb des Gebrauchsprüfdrucks geeignet. Werden Schläuche nach DIN 14811 Ausgabe 2008-01 oder DIN 14811/A1:2012-03 ausschließlich für den Betrieb mit Drücken bis zum Gebrauchsprüfdruck nach DIN 14811 Ausgabe 1990-01 vorgesehen, ist die Prüfung mit dem Gebrauchsprüfdruck nach Punkt 7.1.2 ausreichend.

Weitere Innendurchmesser möglich, sind jedoch nach DIN 14811:2008-01 in Deutschland zu vermeiden.