DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum

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Anlage 10 - Pflichtenübertragung für betriebliche Ansprechperson

Hiermit werden gemäß § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 13 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
Frau/Herr * ____________________________________________________________
für den Verantwortungsbereich Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Betriebspraktikums als betriebliche Ansprechperson folgende dem Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung obliegenden Aufgaben übertragen.

1. Aufgaben

Die oben genannte Person hat im Rahmen ihrer/seiner * betrieblichen und finanziellen Kompetenzen in eigener Verantwortung insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass

  • die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und fortgeschrieben wird.

  • die Praktikantin/der Praktikant vor Arbeitsbeginn, über die Gefährdungen am Arbeitsplatz und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

  • ausschließlich sichere und geeignete Arbeitsmittel zum Einsatz kommen.

  • notwendige Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft bzw. zur Verfügung gestellt, regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft und entsprechend den Vorgaben von der Praktikantin/dem Praktikanten eingesetzt und getragen werden.

  • festgestellte Sicherheitsmängel unverzüglich beseitigt bzw. entsprechende Informationen und Maßnahmen zu deren Beseitigung eingeleitet werden.

  • für den zuständigen Bereich Anweisungen (z. B. zu Maschinen und Gefahrstoffen) erstellt werden, die Praktikantin/den Praktikanten hierin unterwiesen und ihre Anwendung und Umsetzung kontrolliert werden.

  • eine wirksame Notfallorganisation (Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung) sichergestellt wird, erforderliches Personal (z. B. Ersthelfer/- helferin) bestellt ist und für dessen ordnungsgemäße Aus- und Fortbildung gesorgt wird.

  • ein guter Kontakt mit der schulischen Praktikumsleitung gepflegt wird.

2. Befugnisse

Die oben genannte Person ist befugt, zur Erfüllung ihrer/seiner * vorstehenden Aufgaben

  • verbindliche Weisungen gegenüber der Praktikantin/dem Praktikanten zu erteilen.

  • notwendige Anschaffungen (z. B. persönliche Schutzausrüstungen) bis zu einem Kostenaufwand von insgesamt __________ Euro pro Jahr zu tätigen.

3. Fortbildung

Die oben genannte Person ist verpflichtet, sich über den aktuellen Inhalt der für ihren/seinen * Aufgabenbereich einschlägigen Rechtsvorschriften zu informieren.

Sie/Er * wird dabei insbesondere von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt unterstützt.

Der Betrieb stellt sicher, dass sich die oben genannte Person, das für die festgelegten Aufgaben notwendige aktuelle Wissen aneignen kann: beispielsweise durch den Besuch von Lehrgängen (u. a. Seminare der Unfallversicherungsträger), Fachveranstaltungen und Messen (u. a. Arbeitsschutzmessen).

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Ort, DatumUnterschrift des Arbeitgebers
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Ort, DatumUnterschrift des/r Verpflichteten

Eine Ausfertigung dieser Pflichtenübertragung wird der/dem Verpflichteten ausgehändigt.

nichtzutreffendes bitte streichen

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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