Abschnitt 11 - Zu § 15:
Diese Forderung ist z. B. für Gichtgasreinigungsanlagen an Direktreduktionsschachtöfen erfüllt, wenn die Gaszufuhr zum Reduktionsschacht bzw. zum Gasumsetzer durch geeignete Absperreinrichtungen unterbrochen werden kann.
Diese Forderung ist z. B. für Gichtgasreinigungsanlagen an Direktreduktionsschachtöfen erfüllt, wenn die Gaszufuhr zum Reduktionsschacht bzw. zum Gasumsetzer durch geeignete Absperreinrichtungen unterbrochen werden kann.